Beschwerde einreichen
Beschwerden zum Portal können über die Kontaktseite eingereicht werden. Für Beschwerden zu einem Vergleich, Antrag oder Vertrag ist zusätzlich der in der jeweiligen Abschlussstrecke benannte Vermittler beziehungsweise Versicherer zuständig.
Versicherungsombudsmann
Je nach Unternehmen und Streitgegenstand kann der Versicherungsombudsmann e. V. zuständig sein.
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Für entsprechende Streitigkeiten kommt der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung in Betracht.
BaFin
Beschwerden über beaufsichtigte Versicherungsunternehmen können außerdem an die BaFin gerichtet werden.
Die konkret zuständige Schlichtungsstelle muss in der Erstinformation des verantwortlichen Vermittlers genannt werden.