Vergleich ist nicht automatisch Gesamtmarkt
Vergleichsrechner können nur die Versicherer und Tarife berücksichtigen, die vom jeweiligen Betreiber technisch und vertraglich eingebunden wurden. Ein Vergleich muss deshalb nicht den gesamten deutschen Versicherungsmarkt abbilden.
Individuelle Empfehlung
Eine persönliche Empfehlung setzt die Ermittlung von Wünschen und Bedürfnissen sowie – soweit gesetzlich erforderlich – Beratung und Dokumentation voraus. Redaktionelle Inhalte und allgemeine Rechnerergebnisse ersetzen diese individuelle Prüfung nicht.
Rechtsgrundlage
Für Versicherungsmakler beschreibt § 60 VVG die Beratungsgrundlage und die Pflicht zum Hinweis auf eine eingeschränkte Auswahl.